
Überarbeitete Richtlinie zur Erlangung des H-Kennzeichens veröffentlicht: Neuer Prüfkatalog für Oldtimer stellt keine wesentliche Veränderung dar Berlin, 19. April 2011. Mit der Neuordnung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 25. April 2006 wurden vom Bundesverkehrsministerium die Bedingungen zur Erlangung eines H-Kennzeichens erleichtert. Seit Inkrafttreten zum 1. März 2007 wird auf die Erteilung einer besonderen Betriebserlaubnis für Oldtimer verzichtet; das für die Erteilung eines H-Kennzeichens notwendige Gutachten nach …
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